Streit um Datenfüchse 🦊

📢 PRESSE-INFORMATION

Bald erscheinen hier Pressetexte, die für interessierte Medien, Redaktionen und Multiplikator:innen zum Download zur Verfügung stehen.

Recht muss Recht bleiben!

Worum geht es?

Datenfüchse Recht ist RechtIm Zentrum dieses Konflikts steht der Begriff „Datenfüchse“ – ein Name, unter dem wir bereits seit 2019 kostenlose Unterrichtsmaterialien veröffentlicht haben. Diese wurden bundesweit von Lehrkräften eingesetzt, insbesondere im Bereich Medienkompetenz und Datenschutz für Grundschüler:innen.

Der Carlsen Verlag veröffentlichte ab 2022 eine Pixi-Reihe unter dem gleichen Titel, in Kooperation mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Wir sehen darin eine Verletzung unserer Markenrechte.

Warum gehören die Datenfüchse zu uns?

  • Wortmarke eingetragen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Erstveröffentlichung bereits 2019 dokumentiert – durch Screenshots, Dateinachweise, Domainnutzung
  • Mehrere eidesstattliche Versicherungen liegen vor – u. a. von einer erfahrenen Schulbuchautorin und einer technischen Umsetzerin
  • Bundesweiter Einsatz im Schulunterricht – durch Lehrkräfte bestätigt (seit 2019/2020)

FAQ zur rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Carlsen Verlag

Was macht der Carlsen Verlag?

  • Verwendet den Begriff „Datenfüchse“ für eine Pixi-Reihe
  • Beruft sich auf angeblich fehlende Sichtbarkeit unserer Materialien
  • Versucht in Schreiben, die Verantwortung auf den BfDI zu verlagern
  • Reagiert nicht fristgerecht auf unsere Nachweise und Lizenzangebote
  • Bestritt zunächst sogar, jemals unter dem Titel „Datenfüchse“ veröffentlicht zu haben

Wortwahl mit Wirkung – wie Carlsen unsere Arbeit kleinreden will!

In interner Korrespondenz spricht der Carlsen Verlag nicht von Heften oder Materialien, sondern bewusst von „Datenblättern“ – offenbar, um den Charakter unserer langjährig entwickelten Unterrichtsinhalte herabzuspielen.

Tatsächlich handelt es sich um vollwertige Unterrichtseinheiten, die unter dem Markennamen „Datenfüchse“ konzipiert, veröffentlicht und im Grundschulbereich eingesetzt wurden – bereits vor Veröffentlichung der Pixi-Reihe durch den Carlsen Verlag.

Was haben wir unternommen?

  • 📩 Fristsetzung zur Stellungnahme gegenüber Carlsen – nicht eingehalten
  • 📁 Nachweise, Domains, eidesstattliche Versicherungen vorgelegt
  • 🧾 BfDI offiziell informiert – mit der Klarstellung, dass die Verantwortung beim Carlsen Verlag liegt
  • 📚 Lehrkräfte zur Bestätigung aufgerufen – Rückmeldungen werden dokumentiert
  • 📜 Lizenzforderung und Unterlassungserklärung eingereicht
  • 📣 Öffentliche Aufklärung über Social Media gestartet

Was fordern wir?

  • Eine nachträgliche Lizenzvereinbarung
  • Oder alternativ: Die vollständige Beendigung der Nutzung
  • Alternativ: Ein Angebot zum Erwerb der Marke „Datenfüchse“

Unsere Antwort auf Goliath

Der Carlsen Verlag spekuliert möglicherweise darauf, dass wir einen langwierigen Markenstreit finanziell nicht durchstehen. Doch wir sagen: David kämpft zurück!

Neben unseren Eigenmitteln planen wir eine öffentliche Crowdfunding-Kampagne, um diese juristische Auseinandersetzung gemeinsam mit Unterstützer:innen zu stemmen – transparent, solidarisch und entschlossen.

📍 Gerichtsstand: Nicht nur Hamburg – auch bundesweit relevant

Die Markenrechtsverletzung durch den Carlsen Verlag erfolgt nicht nur am Verlagssitz in Hamburg.
Durch die bundesweite Verbreitung der Pixi-Heftreihe „Die Daten-Füchse“ im Auftrag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) betrifft sie ganz Deutschland – auch unseren Standort.

Damit ist die Rechtsverletzung nicht auf Hamburg beschränkt, sondern findet überall dort statt, wo die Hefte verteilt, gelesen oder heruntergeladen werden. Ein bundesweiter Vertrieb durch eine Bundesbehörde bedeutet auch:
ein bundesweiter Gerichtsstand ist möglich.

📘 Gesetzliche Grundlage

  • § 14 MarkenG – Schutzumfang der Marke: Nutzung eines verwechslungsfähigen Zeichens ist ohne Zustimmung untersagt.
  • § 32 ZPO – Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Zuständigkeit am Ort der Verletzungshandlung.
  • § 35 ZPO – Wahlgerichtsstand: Der Kläger kann zwischen mehreren zuständigen Gerichten wählen.
  • § 125c MarkenG – Spezialzuständigkeit: Streitigkeiten aus dem Markengesetz müssen an besonderen Landgerichten verhandelt werden.


Hinweis: Gemäß § 32 ZPO kann der Gerichtsstand bei Markenrechtsverletzungen auch dort liegen,
wo die unerlaubte Handlung eingetreten ist. Da die Pixi-Hefte bundesweit durch den BfDI verbreitet werden,
liegt eine Verletzungshandlung auch an unserem Standort vor. Wir behalten uns daher vor, den Gerichtsstand
außerhalb von Hamburg zu wählen (§ 35 ZPO).

So können Sie helfen!

📩 Lehrkräfte:
Wenn Sie unsere „Datenfüchse“-Materialien bereits 2019 oder 2020 genutzt haben, schicken Sie uns bitte eine kurze Bestätigung per E-Mail an:
📧 info@digitalfuechse.de
🎁 Als kleines Dankeschön überweisen wir 50 € für Ihre Klassenkasse.

📣 Unterstützer:innen & Medien:
Gerne stellen wir Ihnen unsere vollständige Dokumentation auf Anfrage zur Verfügung.
Kontakt: Janina Fuchs
📧 janina.fuchs@digitalfuechse.de