Warum wir uns gegen die unberechtigte Nutzung der Marke „Datenfüchse“ wehren!
Seit 2019 existieren unter dem Namen „Datenfüchse“ Unterrichtsmaterialien zur Förderung von Medienkompetenz – geschützt als eingetragene Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
2022 veröffentlichte der Carlsen Verlag gemeinsam mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) eine Pixi-Heftreihe unter fast identischem Titel – ohne Zustimmung, Lizenz oder Rückfrage.
Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen zur rechtlichen Situation, zur Verantwortung des Carlsen Verlags und zum aktuellen Stand der Auseinandersetzung.
1. Was genau ist das Problem mit der Marke „Datenfüchse“?
Die Wortmarke „Datenfüchse“ ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Bereits 2019 wurde unter diesem Namen Unterrichtsmaterial zur Förderung von Medienkompetenz veröffentlicht.
Der Carlsen Verlag hat 2022 gemeinsam mit dem BfDI Pixi-Hefte unter dem identischen Titel herausgegeben – ohne Zustimmung, Lizenz oder Rücksprache mit dem Markeninhaber.
2. Warum ist das eine Markenrechtsverletzung?
Nach § 14 MarkenG ist es untersagt, ein geschütztes Zeichen im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung zu nutzen, wenn Verwechslungsgefahr besteht.
Die Nutzung des Titels „Die Daten-Füchse“ durch Carlsen erfüllt diesen Tatbestand – insbesondere, weil beide Publikationen Kinder im Grundschulalter adressieren und sich mit Medienbildung beschäftigen.
3. Ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) mitverantwortlich?
Der BfDI ist kein Herausgeber, sondern tritt als offizieller Kooperationspartner und Verteiler auf. Der Carlsen Verlag ist laut Impressum der rechtlich verantwortliche Herausgeber der Pixi-Hefte.
Der Vertrieb über den BfDI macht die Verletzung bundesweit relevant – auch an unserem Standort.
4. Wurde Carlsen darauf hingewiesen?
Ja. Der Carlsen Verlag wurde mehrfach freundlich, dann deutlich auf die Markenrechtsverletzung hingewiesen. Die Reaktionen reichten von Ignoranz über abwertende Kommentare bis hin zur falschen Behauptung, es gebe keine Pixi-Hefte mit dem Titel „Daten-Füchse“.
Zudem wurde die Existenz der ursprünglichen Materialien heruntergespielt – trotz eidesstattlicher Versicherungen und technischer Nachweise.
5. Warum wird der Gerichtsstand angezweifelt?
Carlsen sitzt in Hamburg – dort würde ein Verfahren normalerweise geführt.
Da die Pixi-Hefte jedoch bundesweit durch eine Bundesbehörde verbreitet werden, liegt gemäß § 32 ZPO auch an unserem Standort eine Verletzungshandlung vor. Wir behalten uns daher vor, den Gerichtsstand außerhalb Hamburgs zu wählen (§ 35 ZPO).
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