📣 David gegen Goliath – Wir brauchen eure Unterstützung!
Der Carlsen Verlag nutzt die Bezeichnung „Datenfüchse“ für eine Pixi-Reihe, die in Kooperation mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) entstanden ist.
Doch: Unsere Wortmarke „Datenfüchse“ ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen.
Bereits im Jahr 2020 haben wir unter diesem Namen kostenlose Unterrichtsmaterialien veröffentlicht, die zahlreiche Lehrkräfte im Unterricht eingesetzt haben.
👉 Sie waren dabei?
Dann freuen wir uns über eine kurze Bestätigung per E-Mail an: info@digitalfuechse.de
Hinweis: Diese Aktion dient ausschließlich der Beweisaufnahme im Rahmen einer markenrechtlichen Klärung.
DANKE für die Unterstützung! ❤️
Wir haben den Verlag und seine Vertreter auf diesen Umstand hingewiesen und um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort des gegnerischen Anwalts lautete wörtlich:
„Ich bin ab Donnerstag für 10 Tage nicht erreichbar und werde mich danach unaufgefordert wieder bei Ihnen melden. Die Angelegenheit ist keine Eilsache.“
Wir respektieren Urlaube und Auszeiten. Gleichzeitig hätten wir uns – angesichts der Faktenlage – eine ernsthaftere Auseinandersetzung mit dem Thema gewünscht. Denn: Auch kleinere kreative Projekte und Bildungsinitiativen verdienen, dass ihre Arbeit und ihre Rechte ernst genommen werden.

❓ FAQ zur rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Carlsen Verlag
Der Hamburger Carlsen Verlag, bekannt für Kinderbuch-Ikonen wie Conni und Pixi, gerät in die Kritik: Während er selbst konsequent gegen mutmaßliche Markenrechtsverletzungen vorgeht, wird ihm nun vorgeworfen, eine bestehende Wortmarke selbst verletzt zu haben – und auf Hinweise darauf mit Ignoranz, Ausflüchten und abwertenden Kommentaren zu reagieren.
Hinweis: Hier können Sie den Pressetext als PDF-Datei herunterladen.
Carlsen Verlag mahnt ab – ignoriert selbst Markenrechte
Carlsen verteidigt seine eigenen Marken mit großer Konsequenz: Die Bezeichnung „Pixi“ wurde mehrfach erfolgreich gegen Nachahmer verteidigt. Über die Kanzlei Frommer Legal lässt der Verlag regelmäßig Abmahnungen versenden – unter anderem wegen Markenrechtsverstößen. Frommer Legal ist gerade für marken- und urheberrechtliche Abmahnungen bekannt, auch im Auftrag von Verlagen und Rechteinhabern.
Doch wenn Carlsen selbst in die Rolle des möglichen Verletzers gerät, scheint ein anderer Maßstab zu gelten. Ein Anwalt des Verlags kommentierte den Hinweis auf die Markenproblematik mit den Worten:
„Ich bin erst einmal im Urlaub – Ihre Angelegenheit ist ja nicht so wichtig.“
Der in Urlaub gehende Anwalt behauptete sogar, Carlsen habe gar keine Hefte unter dem Titel „Daten-Füchse“ veröffentlicht – obwohl diese öffentlich einsehbar sind und der BfDI darin explizit als Kooperationspartner genannt wird.
Unsere Wortmarke Datenfüchse ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt. Bereits 2019 wurden unter diesem Namen Unterrichtsmaterialien veröffentlicht – mit dem pädagogischen Ziel, Medienkompetenz im Grundschulbereich zu fördern. Diese Veröffentlichung ist durch mehrere eidesstattliche Versicherungen und technische Nachweise belegt. Aber der Carlsen Verlag ignoriert das!
Dennoch veröffentlichte der Carlsen Verlag im Jahr 2022 gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine Pixi-Reihe mit dem Titel „Die Daten-Füchse“ – ohne Rückfrage, Genehmigung oder Lizenz.
Ein klarer Fall – aber keine Einsicht
Gerade der thematische Kontext macht den Fall brisant: Die Pixi-Hefte sollen Kinder für den sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten sensibilisieren – also für rechtliches und verantwortungsvolles Verhalten im digitalen Raum.
Dass genau dieses Projekt auf einer ungeklärten Markenrechtslage basiert, wirkt widersprüchlich. Wer Kinder zu fairen Verhaltensweisen anleiten will, sollte mit gutem Beispiel vorangehen – nicht die Rechte Dritter übergehen.
Der Carlsen Verlag macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt!
Geschäftsführung relativiert – trotz klarer Belege
Carlsen-Geschäftsführer Joachim Kaufmann kommentierte die ursprünglichen Unterrichtsmaterialien mit den Worten, es handele sich lediglich um „Datenblätter“, die „nicht bei Google auffindbar“ gewesen seien.
Dabei liegen Nachweise aus dem Jahr 2019 vor, die sowohl die Veröffentlichung als auch die Verbreitung belegen.
Nach dem Motto: Regeln gelten nur für andere?
Ob absichtliche Missachtung oder fahrlässiges Handeln: Der Carlsen Verlag steht nun in der Verantwortung.
Denn wer selbst auf Markenschutz pocht, sollte diesen auch bei anderen respektieren.
Wie soll man Kindern diese Doppelmoral erklären – ausgerechnet in Pixi-Heften, die Medienkompetenz fördern sollen? Gerade deshalb fordern wir: eine sofortige Klärung der rechtlichen Situation, ein Ende der Verharmlosung – und eine faire Lösung.
Im Interesse aller Beteiligten. Und vor allem im Sinne der Kinder, die mit der Marke „Datenfüchse“ positive Werte wie Fairness und Respekt verbinden sollen.
David gegen Goliath: Unsere Antwort auf Goliath
Der Carlsen Verlag spekuliert möglicherweise darauf, dass wir einen langwierigen Markenstreit finanziell nicht durchstehen. Doch wir sagen: David kämpft zurück!
Neben unseren Eigenmitteln planen wir eine öffentliche Crowdfunding-Kampagne, um diese juristische Auseinandersetzung gemeinsam mit Unterstützer:innen zu stemmen – transparent, solidarisch und entschlossen.
Gerichtsstand: Nicht nur Hamburg – auch bundesweit relevant
Die Markenrechtsverletzung durch den Carlsen Verlag erfolgt nicht nur am Verlagssitz in Hamburg.
Durch die bundesweite Verbreitung der Pixi-Heftreihe „Die Daten-Füchse“ im Auftrag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) betrifft sie ganz Deutschland – auch unseren Standort.
Damit ist die Rechtsverletzung nicht auf Hamburg beschränkt, sondern findet überall dort statt, wo die Hefte verteilt, gelesen oder heruntergeladen werden.
Ein bundesweiter Vertrieb durch eine Bundesbehörde bedeutet auch: ein bundesweiter Gerichtsstand ist möglich.
📘 Gesetzliche Grundlage
• § 14 MarkenG – Schutzumfang der Marke: Nutzung eines verwechslungsfähigen Zeichens ist ohne Zustimmung untersagt.
• § 32 ZPO – Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Zuständigkeit am Ort der Verletzungshandlung.
• § 35 ZPO – Wahlgerichtsstand: Der Kläger kann zwischen mehreren zuständigen Gerichten wählen.
• § 125c MarkenG – Spezialzuständigkeit: Streitigkeiten aus dem Markengesetz müssen an besonderen Landgerichten verhandelt werden.
Hinweis: Gemäß § 32 ZPO kann der Gerichtsstand bei Markenrechtsverletzungen auch dort liegen, wo die unerlaubte Handlung eingetreten ist. Da die Pixi-Hefte bundesweit durch den BfDI verbreitet werden, liegt eine Verletzungshandlung auch an unserem Standort vor. Wir behalten uns daher vor, den Gerichtsstand außerhalb von Hamburg zu wählen (§ 35 ZPO).
🔚 Zusammenfassung & Handlungsempfehlung
✅ Die Marke „Datenfüchse“ ist stark, rechtmäßig geschützt und früher verwendet als die gegnerische Bezeichnung.
✅ Die Nutzung durch Carlsen ist rechtswidrig.
✅ Eine Verwechslungsgefahr ist juristisch gut begründbar.
✅ Die Argumentation des Carlsen Verlags ist nicht tragfähig.
✅ Eine Klage hätte gute Erfolgsaussichten.
✅ Öffentlichkeitsarbeit und Verhandlungsgeschick können zusätzlich Wirkung entfalten.
Pressekontakt:
✉️ bildung@digitalfuechse.de
🌐 www.digitalfuechse.de
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